Durch einen Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel (wie zum Beispiel den FI Schutzschaltern, den verbauten Leuchten, den Sicherungskästen, den Steckdosen, den vorhandenen Leitungen und/oder weiteren elektrischen Betriebsmitteln, werden aus den einzelnen elektrischen Komponenten erst die eigentlichen elektrische Anlagen.
Das Verständnis über den Aufbau einer elektrischen Anlage ist enorm wichtig, denn der vollständige Prüfumfang durch eine befähigte Person beträgt somit die Gesamtheit der verbauten Betriebsmittel in der elektrischen Anlage.
Laut der DGUV Vorschrift 3 (kurz der DGUV V3) ferner lt. Gesetzestexten sind elektrische Betriebsmittel (im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift kurz der UVV) alle Gegenstände, die als Ganzes, oder auch in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie, ferner dem Übertragen, dem Verteilen, dem Verarbeiten von Informationen dienen.
Man unterteilt die elektrischen Betriebsmittel dabei wie folgt:
· Die elektrischen Anlagen
· Die ortsfesten, elektrischen Betriebsmittel
· Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
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